Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland
"In Deutschland läuft eine Baugenehmigung nach einem grundsätzlich ähnlichen Ablauf ab: Zuerst prüfen Bauherr:innen, ob das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist, dann folgt der Bauantrag mit den erforderlichen Unterlagen, anschließend prüft die zuständige Stelle das Vorhaben und entscheidet schließlich über die Genehmigung. Diese Grundstruktur orientiert sich an der Musterbauordnung (MBO), die als Vorlage für die Bauordnungen der Länder dient. Trotzdem ist das Verfahren nicht überall identisch. Jedes Bundesland regelt in seiner Landesbauordnung, wie das Genehmigungsverfahren im Detail ausgestaltet ist. Das betrifft zum Beispiel, welche Vorhaben verfahrensfrei oder genehmigungsfrei sind, wer Bauanträge einreichen darf und welche Anforderungen an die Bauvorlagen gestellt werden. Auch beim Thema digitale Antragstellung kann es Unterschiede geben: Manche Länder bieten bereits digitale Wege an, andere arbeiten stärker mit klassischen Einreichungen. Für Ihre Planung heißt das: Sie sollten den Ablauf zwar als „Muster“ verstehen, die konkreten Schritte aber immer mit den Regeln Ihres Bundeslandes abgleichen. So vermeiden Sie, dass Unterlagen fehlen oder Sie von einem Verfahren ausgehen, das in Ihrer Region so nicht gilt. Der Kern bleibt gleich, die Details sind Ländersache. Wenn Sie sich einen Überblick verschaffen möchten, hilft es, frühzeitig die zuständige Bauaufsichtsbehörde zu kontaktieren und die Anforderungen für Ihr Vorhaben abzufragen. So klären Sie, ob Ihr Projekt in ein genehmigungspflichtiges Verfahren fällt, welche Unterlagen Sie benötigen und wie die Prüfung abläuft. Der konkrete Ablauf hängt damit immer von der Landesbauordnung ab.
Landesbauordnungen im Überblick
| Bundesland | Landesbauordnung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) |
| Bayern | Bayerische Bauordnung (BayBO) |
| Berlin | Bauordnung für Berlin (BauO Bln) |
| Brandenburg | Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) |
| Bremen | Bremische Landesbauordnung (BremLBO) |
| Hamburg | Hamburgische Bauordnung (HBauO) |
| Hessen | Hessische Bauordnung (HBO) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) |
| Niedersachsen | Niedersächsische Bauordnung (NBauO) |
| Nordrhein-Westfalen | Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) |
| Rheinland-Pfalz | Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) |
| Saarland | Landesbauordnung Saarland (LBO) |
| Sachsen | Sächsische Bauordnung (SächsBO) |
| Sachsen-Anhalt | Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) |
| Schleswig-Holstein | Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) |
| Thüringen | Thüringer Bauordnung (ThürBO) |
Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.
Bauantrag stellen in Gießen
Zuständig ist die Bauaufsicht in Gießen. Bauanträge werden in Hessen schrittweise auf das digitale Bauportal Hessen umgestellt.
Zum Bauportal Hessen (Landesministerium)Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.
Besonderheiten in Hessen
In Hessen sollten Bauherren vor allem klären, ob ihr Vorhaben genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig ist. Auch wenn viele Projekte ohne formelle Genehmigung umgesetzt werden können, hängt der genaue Umfang davon ab, welche baulichen Merkmale das Vorhaben hat und wie es in die Umgebung passt. Achten Sie deshalb auf die richtige Einordnung, bevor Sie mit der Planung in die Umsetzung gehen. Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben ist zudem entscheidend, dass die Bauunterlagen vollständig und nachvollziehbar sind. So vermeiden Sie Verzögerungen durch Rückfragen.
Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.
Bauunternehmen und Architekten finden
Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Gießen.
Zum VerzeichnisWeitere Themen im Hausbau-Ratgeber
Quellen & Redaktion
Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.